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The Rudolf Steiner Archive

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Wahrheit und Wissenschaft
GA 3

II. Kants erkenntnistheoretische Grundfrage

Als der Begründer der Erkenntnistheorie im modernen Sinne des Wortes wird gewöhnlich Kant genannt. Gegen diese Auffassung könnte man wohl mit Recht einwenden, daß die Geschichte der Philosophie vor Kant zahlreiche Untersuchungen aufweist, die denn doch als mehr denn als bloße Keime zu einer solchen Wissenschaft anzusehen sind. So bemerkt auch Volkelt in seinem grundlegenden Werke über Erkenntnistheorie, daß schon mit Locke die kritische Behandlung dieser Wissenschaft ihren Anfang genommen habe. Aber auch bei noch früheren Philosophen, ja schon in der Philosophie der Griechen, findet man Erörterungen, die gegenwärtig in der Erkenntnistheorie angestellt zu werden pflegen. Indessen sind durch Kant alle hier in Betracht kommenden Probleme in ihren Tiefen aufgewühlt worden, und an ihn anknüpfend haben zahlreiche Denker dieselben so allseitig durchgearbeitet, daß man die bereits früher vorkommenden Lösungsversuche entweder bei Kant selbst oder bei seinen Epigonen wiederfindet. Wenn es sich also um ein rein sachliches und nicht um ein historisches Studium der Erkenntnistheorie 7Erfahrung und Denken. Kritische Grundlegung der Erkenntnistheorie von Johannes Volkelt. Hamburg und Leipzig 1886. S. 20. handelt, so wird man kaum an einer wichtigen Erscheinung vorübergehen, wenn man bloß die Zeit seit Kants Auftreten mit der Kritik der reinen Vernunft in Rechnung bringt. Was vorher auf diesem Felde geleistet worden ist, wiederholt sich in dieser Epoche wieder.

Kants erkenntnistheoretische Grundfrage ist: Wie sind synthetische Urteile a priori möglich? Sehen wir diese Frage einmal auf ihre Voraussetzungslosigkeit hin an! Kant wirft dieselbe deswegen auf, weil er der Meinung ist, daß wir ein unbedingt gewisses Wissen nur dann erlangen können, wenn wir in der Lage sind, die Berechtigung synthetischer Urteile a priori nachzuweisen. Er sagt: «In der Auflösung obiger Aufgabe ist zugleich die Möglichkeit des reinen Vernunftgebrauches in Gründung und Ausführung aller Wissenschaften, die eine theoretische Erkenntnis a priori von Gegenständen enthalten, mit begriffen» 8Kritik der reinen Vernunft S. 61 ff nach der Ausgabe von Kirchmann, auf welche Ausgabe auch alle anderen Seitenzahlen bei Zitaten aus der Kritik der reinen Vernuft und der ˂Prolegomena˃ zu beziehen sind. und «Auf die Auflösung dieser Aufgabe nun kommt das Stehen und Fallen der Metaphysik, und also ihre Existenz gänzlich an». 9Prolegomena § 5

Ist diese Frage nun, so wie Kant sie stellt, voraussetzungslos? Keineswegs, denn sie macht die Möglichkeit eines unbedingt gewissen Systems vom Wissen davon abhängig, daß es sich nur aus synthetischen und aus solchen Urteilen aufbaut, die unabhängig von aller Erfahrung gewonnen werden. Synthetische Urteile nennt Kant solche, bei welchen der Prädikatbegriff etwas zum Subjektbegriff hinzubringt, was ganz außer demselben liegt, «ob es zwar mit demselben in Verknüpfung steht» 10Kritik der reinen Vernunft S. 53 f., wogegen bei den analytischen Urteilen das Prädikat nur etwas aussagt, was (versteckterweise) schon im Subjekt enthalten ist. Es kann hier wohl nicht der Ort sein, auf die scharfsinnigen Einwände Johannes Rehmkes 11Die Welt als Wahrnehmung und Begriff S. 161 ff. gegen diese Gliederung der Urteile einzugehen. Für unseren gegenwärtigen Zweck genügt es, einzusehen, daß wir ein wahrhaftes Wissen nur durch solche Urteile erlangen können, die zu einem Begriffe einen zweiten hinzufügen, dessen Inhalt wenigstens für uns in jenem ersten noch nicht gelegen war. Wollen wir diese Klasse von Urteilen mit Kant synthetische nennen, so können wir immerhin zugestehen, daß Erkenntnisse in Urteilsform nur dann gewonnen werden können, wenn die Verbindung des Prädikats mit dem Subjekte eine solche synthetische ist. Anders aber steht die Sache mit dem zweiten Teil der Frage, der verlangt, daß diese Urteile a priori, d. i. unabhängig von aller Erfahrung, gewonnen sein müssen. Es ist ja durchaus möglich (wir meinen hiermit natürlich die bloße Denkmöglichkeit), daß es solche Urteile überhaupt gar nicht gibt. Für den Anfang der Erkenntnistheorie muß es als gänzlich unausgemacht gelten, ob wir anders als durch Erfahrung, oder nur durch diese zu Urteilen kommen können. Ja, einer unbefangenen Überlegung gegenüber scheint eine solche Unabhängigkeit von vornherein unmöglich. Denn was auch immer Gegenstand unseres Wissens werden mag: es muß doch einmal als unmittelbares, individuelles Erlebnis an uns herantreten, das heißt zur Erfahrung werden. Auch die mathematischen Urteile gewinnen wir auf keinem anderen Wege, als indem wir sie in bestimmten einzelnen Fällen erfahren. Selbst wenn man , wie z. B. Otto Liebmann (Zur Analysis der Wirklichkeit. Gedanken und Tatsachen), dieselben in einer gewissen Organisation unseres Bewußtseins begründet sein läßt, so stellt sich die Sache nicht anders dar. Man kann dann wohl sagen: dieser oder jener Satz sei notwendig gültig, denn würde seine Wahrheit aufgehoben, so würde das Bewußtsein mit aufgehoben: aber den Inhalt desselben als Erkenntnis können wir doch nur gewinnen, wenn er einmal Erlebnis für uns wird, ganz in derselben Weise wie ein Vorgang in der äußeren Natur. Mag immer der Inhalt eines solchen Satzes Elemente enthalten, die seine absolute Gültigkeit verbürgen, oder mag dieselbe aus anderen Gründen gesichert sein: ich kann seiner nicht anders habhaft werden, als wenn er mir einmal als Erfahrung gegenübertritt. Dies ist das eine.

Das zweite Bedenken besteht darin, daß man am Beginne der erkenntnistheoretischen Untersuchungen durchaus nicht behaupten darf, aus der Erfahrung können keine unbedingt gültigen Erkenntnisse stammen. Es ist zweifellos ganz gut denkbar, daß die Erfahrung selbst ein Kennzeichen aufwiese, durch welches die Gewißheit der aus ihr gewonnenen Einsichten verbürgt würde.

So liegen in der Kantschen Fragestellung zwei Voraussetzungen: erstens, daß wir außer der Erfahrung noch einen Weg haben müssen, um zu Erkenntnissen zu gelangen, und zweitens, daß alles Erfahrungswissen nur bedingte Gültigkeit haben könne. Daß diese Sätze einer Prüfung bedürftig sind, daß sie bezweifelt werden können, dies kommt Kant gar nicht zum Bewußtsein. Er nimmt sie einfach als Vorurteile aus der dogmatischen Philosophie herüber und legt sie seinen kritischen Untersuchungen zum Grunde. Die dogmatische Philosophie setzt sie als gültig voraus und wendet sie einfach an, um zu einem ihnen entsprechenden Wissen zu gelangen; Kant setzt sie als gültig voraus und fragt sich nur: unter welchen Bedingungen können sie gültig sein? Wie: wenn sie aber überhaupt nicht gültig sind? Dann fehlt dem Kantschen Lehrgebäude jede Grundlage. Alles, was Kant in den fünf Paragraphen, die der Formulierung seiner Grundfrage vorangehen, vorbringt, ist der Versuch eines Beweises, daß die mathematischen Urteile synthetisch sind. 12Ein Versuch, der übrigens durch die Einwendungen Robert Zimmermanns (Über Kants mathematisches Vorurteil und dessen Folgen), wenn auch nicht gänzlich widerlegt, so doch sehr in Frage gestellt ist. Robert Zimmerman, Über Kant's mathematisches Vorurteil und dessen Folgen; Sitzungsberichte der philosophisch-historischen Klasse der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Band 67 , Wien 1871, S. 7-48. Aber gerade die von uns angeführten zwei Voraussetzungen bleiben als wissenschaftliche Vorurteile stehen. In Einleitung II der Kritik der reinen Vernunft heißt es: «Erfahrung lehrt uns zwar, daß etwas so oder so beschaffen sei, aber nicht, daß es nicht anders sein könne» und: «Erfahrung gibt niemals ihren Urteilen wahre oder strenge, sondern nur angenommene und komparative Allgemeinheit (durch Induktion).» In Prolegomena Paragraph 1 finden wir: «Zuerst, was die Quellen einer metaphysischen Erkenntnis betrifft: so liegt es schon in ihrem Begriffe, daß sie nicht empirische sein können. Die Prinzipien derselben (wozu nicht bloß ihre Grundsätze, sondern auch ihre Grundbegriffe gehören) müssen also niemals aus der Erfahrung genommen sein, denn sie soll nicht physische, sondern metaphysische, d. i. jenseits der Erfahrung liegende Erkenntnis sein.» Endlich sagt Kant in der Kritik der reinen Vernunft (S.58): «Zuvörderst muß bemerkt werden, daß eigentliche mathematische Sätze jederzeit Urteile a priori und nicht empirisch sind, weil sie Notwendigkeit bei sich führen, welche aus der Erfahrung nicht abgenommen werden kann. Will man aber dieses nicht einräumen, wohlan, so schränke ich meinen Satz auf die reine Mathematik ein, deren Begriff es schon mit sich bringt, daß sie nicht empirische, sondern bloß reine Erkenntnis a priori enthalte.» Wir mögen die Kritik der reinen Vernunft aufschlagen, wo wir wollen, so werden wir finden, daß alle Untersuchungen innerhalb derselben unter Voraussetzung dieser dogmatischen Sätze geführt werden. Cohen 13Kants Theorie dr Erfahrung S. 90 ff. und Stadler 14Die Grundsatze der reinen Erkenntnistheorie in der Kantschen Philosophie S. 76 f. versuchen zu beweisen, Kant habe die apriorische Natur der mathematischen und rein-naturwissenschaftlichen Sätze dargetan. Nun läßt sich aber alles, was in der Kritik versucht wird, im folgenden zusammenfassen:

Weil Mathematik und reine Naturwissenschaft apriorische Wissenschaften sind, deshalb muß die Form aller Erfahrung im Subjekt begründet sein. Es bleibt also nur das Material der Empfindungen, das empirisch gegeben ist. Dieses wird durch die im Gemüte liegenden Formen zum Systeme der Erfahrung aufgebaut. Nur als ordnende Prinzipien für das Empfindungsmaterial haben die formalen Wahrheiten der apriorischen Theorien Sinn und Bedeutung, sie machen die Erfahrung möglich, reichen aber nicht über dieselbe hinaus. Diese formalen Wahrheiten sind aber die synthetischen Urteile a priori, welche somit als Bedingungen aller möglichen Erfahrung so weit reichen müssen als diese selbst. Die Kritik der reinen Vernunft beweist also durchaus nicht die Apriorität der Mathematik und reinen Naturwissenschaft, sondern bestimmt nur deren Geltungsgebiet unter der Voraussetzung, daß ihre Wahrheiten von der Erfahrung unabhängig gewonnen werden sollen. Ja, Kant läßt sich so wenig auf einen Beweis für diese Apriorität ein, daß er einfach denjenigen Teil der Mathematik ausschließt (siehe oben S.29 Z. 26 f.), bei dem dieselbe etwa, auch nach seiner Ansicht, bezweifelt werden könnte, und sich nur auf den beschränkt, bei dem er sie aus dem bloßen Begriff folgern zu können glaubt. Auch Johannes Volkelt findet, daß «Kant von ausdrücklicher Voraussetzung» ausgehe, «daß es tatsächlich ein allgemeines und notwendiges Wissen gebe». Er sagt darüber noch weiter: «Diese von Kant nie ausdrücklich in Prüfung gezogene Voraussetzung steht mit dem Charakter der kritischen Erkenntnistheorie derart in Widerspruch, daß man sich ernstlich die Frage vorlegen muß, ob die Kritik der reinen Vernunft als kritische Erkenntnistheorie gelten dürfe.» Volkelt findet zwar, daß man diese Frage aus guten Gründen bejahen dürfe, aber es ist «doch durch jene dogmatische Voraussetzung die kritische Haltung der Kantschen Erkenntnistheorie in durchgreifender Weise gestört». 15Erfahrung und Denken S. 21 Genug, auch Volkelt findet, daß die Kritik der reinen Vernunft keine voraussetzungslose Erkenntnistheorie ist.

Im wesentlichen mit der unseren übereinstimmen auch die Auffassungen O. Liebmanns, Hölders, Windelbands, Überwegs, Ed. v.Hartmanns 16Liebmann, Analysis S. 211 ff., Hölder, Erkenntnistheorie S. 14 ff., Windelband, Phasen S. 239, Überweg, System der Logik S. 380 f., Hartmann, Kritische Grundlegung S.142-172. und Kuno Fischers 17Geschichte der neueren Philosophie VB. S.60. In bezug auf Kuno Fischer irrt Volkelt, wenn er (Kants Erkenntnistheorie 5.198 f. Anmerkung) sagt, es würde «aus der Darstellung K. Fischers nicht klar, ob seiner Ansicht nach Kant nur die psychologische Tatsächlichkeit der allgemeinen und notwendigen Urteile oder zugleich die objektive Gültigkeit und Rechtmäßigkeit derselben voraussetze». Denn an der angeführten Stelle sagt Fischer, daß die Hauptschwierigkeit der Kritik der reinen Vernunft darin zu suchen sei, daß deren «Grundlegungen von gewissen Voraussetzungen abhängig» seien, «die man eingeräumt haben müsse, um das Folgende gelten zu lassen». Diese Voraussetzungen sind auch für Fischer der Umstand, daß «erst die Tatsache der Erkenntnis» festgestellt wird und dann durch Analyse die Erkenntnisvermögen gefunden, «aus denen jene Tatsache selbst erklärt wird». in Bezug auf den Umstand, daß Kant die apriorische Gültigkeit der reinen Mathematik und Naturlehre als Voraussetzung an die Spitze seiner Erörterungen stellt.

Daß wir wirklich Erkenntnisse haben, die von aller Erfahrung unabhängig sind, und daß die letzteren nur Einsichten von komparativer Allgemeinheit liefern, könnten wir nur als Folgesätze von anderen Urteilen gelten lassen. Es müßte diesen Behauptungen unbedingt eine Untersuchung über das Wesen der Erfahrung und eine solche über das Wesen unseres Erkennens vorangehen. Aus jener könnte der erste, aus dieser der zweite der obigen Sätze folgen.

Nun könnte man auf unsere der Vernunftkritik gegenüber geltend gemachten Einwände noch folgendes erwidern. Man könnte sagen, daß doch jede Erkenntnistheorie den Leser erst dahin führen müsse, wo der voraussetzungslose Ausgangspunkt zu finden ist. Denn was wir zu irgendeinem Zeitpunkte unseres Lebens als Erkenntnisse besitzen, hat sich weit von diesem Ausgangspunkte entfernt, und wir müssen erst wieder künstlich zu ihm zurückgeführt werden. In der Tat ist eine solche rein didaktische Verständigung über den Anfang seiner Wissenschaft für jeden Erkenntnistheoretiker eine Notwendigkeit. Dieselbe muß sich aber jedenfalls darauf beschränken, zu zeigen, inwiefern der in Rede stehende Anfang des Erkennens wirklich ein solcher ist, sie müßte in rein selbstverständlichen analytischen Sätzen verlaufen und keinerlei wirkliche inhaltsvolle Behauptungen aufstellen, die den Inhalt der folgenden Erörterungen beeinflussen, wie das bei Kant der Fall ist. Auch obliegt es dem Erkenntnistheoretiker, zu zeigen, daß der von ihm angenommene Anfang wirklich voraussetzungslos ist. Aber alles das hat mit dem Wesen dieses Anfanges selbst nichts zu tun, steht ganz außerhalb desselben, sagt nichts über ihn aus. Auch am Beginne des Mathematikunterrichts muß ich mich ja bemühen, den Schüler von dem axiomatischen Charakter gewisser Wahrheiten zu überzeugen. Aber niemand wird behaupten wollen, daß der Inhalt der Axiome von diesen vorher angestellten Erwägungen abhängig gemacht wird. 18Inwiefern wir mit unseren eigenen erkenntnistheoretischen Erwägungen ganz in derselben Weise vorgehen, zeigen wir in Kapitel IV: Die Ausgangspunkte der Erkenntnistheorie. Genau in derselben Weise müßte der Erkenntnistheoretiker in seinen einleitenden Bemerkungen den Weg zeigen, wie man zu einem voraussetzungslosen Anfang kommen kann; der eigentliche Inhalt aber desselben muß von diesen Erwägungen unabhängig sein. Von einer solchen Einleitung in die Erkenntnistheorie ist der aber jedenfalls weit entfernt, der wie Kant am Anfange Behauptungen mit ganz bestimmtem, dogmatischem Charakter aufstellt.