Writings on the History of the
Anthroposophical Movement and Society
1902–1925
GA 37
18 May 1924
Translated by SteinerOnline Library
Communications from the Board of Directors
According to the decree issued by the Swiss authorities, visitors from Germany will only be able to come to our temporary events under the following conditions:
You must apply to us for an invitation, stating that you wish to come to Dornach for study or visiting purposes. We will then, after checking the case, send you this invitation so that you can use it with the relevant consular authorities.
We can only do this if we can strictly commit ourselves to the authorities that the applicant will cover his own expenses here, will not engage in gainful employment and will definitely leave again after the expiry of the granted residence permit.
In the future, it will therefore be necessary for all members intending to come to Dornach from Germany to apply for such certificates in good time in advance. These applications are not to be sent to us directly, but to the relevant secretariat of the Anthroposophical Society in Germany, Stuttgart, Champignystraße 17, which will forward them to us.
Please note that telegraphic requests cannot be considered as they are met with difficulties by the authorities.
Übersetzungen Der Werke Von Dr. R. Steiner
Nach uns gewordener Verfügung der Schweizerischen Behörden können in Zukunft zu unseren vorübergehenden Veranstaltungen Besucher aus Deutschland nur unter folgenden Bedingungen kommen:
Es ist von Ihnen an uns der Antrag zu stellen, dass Sie zu Studien- oder Besuchszwecken nach Dornach kommen wollen und uns um eine Einladung ersuchen. Wir werden dann, wenn wir den Fall geprüft haben, Ihnen diese Einladung zustellen, damit Sie dieselbe bei den entsprechenden Konsulatsbehörden gebrauchen können.
Wir können dies nur tun, wenn wir uns den Behörden gegenüber strikte verpflichten können, dass der Ansuchende hier für seinen Unterhalt selbst aufkommen, keine Erwerbstätigkeit ausüben und nach Ablauf der erteilten Aufenthaltsbewilligung unbedingt wiederausreisen wird.
Es wird also in Zukunft erforderlich sein, dass alle Mitglieder, welche aus Deutschland nach Dornach zu kommen beabsichtigen, solche Bescheinigungen rechtzeitig vorher beantragen. Diese Anträge sind nicht an uns direkt, sondern an das zuständige Sekretariat der Anthroposophischen Gesellschaft in Deutschland, Stuttgart, Champignystraße 17, zu leiten, welches dieselben an uns weitergeben wird.
Wir machen darauf aufmerksam, dass telegrafische Gesuche nicht berücksichtigt werden können, da sie bei den Behörden auf Schwierigkeiten stoßen.